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AGBs
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder der Agentur dtpwork erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die
Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
1.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der Agentur dtpwork als geistige Schöpfung gilt das Urherberechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urherberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
1.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang
verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der
Einwilligung der Agentur dtpwork und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorares gestattet.
1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorares erwirbt der Auftraggeber das Recht,
die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm die Agentur dtpwork in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Werkzeichnungshonorar
2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages (VTV) für Designleistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.
2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Agentur dtpwork für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Fälligkeiten
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen
angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des
Teiles fällig.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur dtpwork Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert vom der Agentur dtpwork hohe finanzielle Vorleistungen,
so sind angemessenen Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung
erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. Nr. /c UStG.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten.
4.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.
4.2 Die Agentur dtpwork ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur dtpwork abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Agentur dtpwork im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in
Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Die Agentur dtpwork ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder
Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist
dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dtpwork dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur dtpwork geändert werden.
5.6 Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.
5.7 Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an die Agentur dtpwork zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster.
6.1 Vor der Ausführung und Vervielfältigung sind der Agentur dtpwork Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Agentur dtpwork erfolgt nur aufgrund besonderer
Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur dtpwork berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben der Auftraggebers - die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.
6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Agentur dtpwork 10-20 einwandfreie ungefaltene
Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die dtpwork.werbeagentur ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die Agentur dtpwork haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Seiten der Agentur dtpwork.
7.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur dtpwork.
7.5 Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die Agentur dtpwork nicht.
7.6 Soweit die Agentur dtpwork notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind
die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur dtpwork. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/-Vertragspartner
wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
7.7 Die Agentur dtpwork übernimmt keine Haftung, wenn der Auftraggeber auf Proofs mit der dazugehörigen Endfreigabe verzichtet.
7.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur dtpwork geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.9 Sofern die Agentur dtpwork selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist,
tritt diese hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur dtpwork zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
7.10 Inhalt des Onlineangebotes
Die Agentur dtpwork übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Agentur dtpwork, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Agentur dtpwork kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur dtpwork behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom
Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren
Verwendung berechtigt ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist für beide Seiten Freiburg.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Freiburg im August 2005
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dtpwork
Grafik & Kommunikation
Stühlingerstr. 24,
79106 Freiburg
Telefon 0761 42 99 275
Telefon 0761 42 96 397
email: layout@dtpwork.de
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Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes von dtpwork
Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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